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Schul­häuser Stadt Bern; Zustands­analysen, Ent­wässerungs­konzepte und/oder Umsetzung von Sanierungen


Stadt Bern, u.a. Schulhäuser Bitzius, Brunnmatt, Rossfeld, Pestalozzi, Munzinger, Steigerhubel, Stöckacker, Gymnasium Neufeld und Sportanlage Schönau


Ausgangslage Im Rahmen von unter­schiedlichen Gebäude­umbauten oder Sanierungen sind die Bau­herren verpflichtet den vorschrifts­gemässen Zustand des privaten Abwasser­netzes zu dokumentieren. Die Behörde verlangt den Nachweis der Dichtheit aller Ab­wasser­anlagen. Dazu wird in einem ersten Schritt die gesamte private Kanalisation mittels Kanal-TV-Inspektion überprüft und so dokumentiert. Basierend auf dieser Zustands­unter­suchung kann der bauliche Zustand der Kanäle durch die IPG Gränicher AG beurteilt und die Mass­nahmen­planung für die Instand­stellung der Ab­wasser­anlagen erarbeitet werden.
Konzept In diesem Zusammen­hang wird in der Regel das Ent­wässerungs­konzept überprüft. Themen wie das Versickern des Regen­ab­wassers werden überprüft. Bei Gesamt­erneuerungen ist das Versickern des Regen­ab­wassers gesetzliche Pflicht (sofern am Standort möglich). Allen­falls kann auch eine hydraulische Über­prüfung des Netzes erforderlich sein.

Nach Erarbeiten des Sanierungs­projekts ist bekannt, welche finanz­iellen Mittel nötig sind. Diese können vorzugweise zusammen in einem Gesamt-Kredit beschafft werden.

Aufgrund der unter­schiedlichen Umbau­planen der Liegen­schaften kommen verschiedene Sanierungs­verfahren zur Anwendung. Bei bestehenden sanierungs­bedürftigen Leitungen wird oft das graben­lose Verfahren des Schlauch­liners angewendet. Dazu sind aber die nötigen Zugänge zu den bestehenden Abwasser­leitungen erforderlich, was wiederum auch Baumeister- oder Sanitärarbeiten bedingt. Auf die Koordination mit weiteren Arbeiten wird sehr grossen Wert gelegt.

Nach der Sanierung werden alle Leitungen einer Dichtheits­prüfung nach Norm SIA oder VSA unterzogen umso den Nachweis der Dichtheit zu erbringen. Dies gilt auch für Leitungen, bei welchen keine Sanierungen umgesetzt wurden. Zusammen mit der Dokumentation der Dichtheits­prüfungen ist der Behörde ebenfalls der Revisions­plan abzugeben.
Presseberichte

VS Steigerhubel

Fazit Unter­schiedliche bauliche Massnahmen an den Gebäuden lösen auch verschiedene Bedürf­nisse resp. Auflagen im Zu­sammenhang mit den Ab­wasser­anlagen aus. Es ist sinnvoll möglichst früh in der Planung diesem Punkt Beachtung zu schenken. Die Auflagen im Rahmen einer Bau­bewilligung betreffen in der Regel alle privaten Abwasser­leitungen auf der Parzelle bis hin zum öffentlichen Netz. Eine Sanierung des gesamten Netzes kann sehr schnell mehrere Zehn­tausende Franken betragen und ist im Finanzplan vorzusehen.


Auftraggeber:
- Hochbau Stadt Bern (HSB)
- Stadtgrün Bern, Stadt Bern
- Immbolien Stadt bern (ISB)
- Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) des Kantons Bern