FAQ's - Ihre Fragen, unsere Antworten:
Welche Anlagen müssen/sollen mit Kanal-TV untersucht werden?
Grundsätzlich müssen nach der Norm SN 592000 alle öffentlichen und privaten Abwasseranlagen über die gesamte Nutzungsdauer dicht sein.
Die Auflage, welche privaten Abwasserleitungen zu untersuchen sind, obliegt der Aufsichtsstelle (normalerweise die Standortgemeinde).
Es empfiehlt sich aber im Minimum alle Schmutz- und Mischabwasserleitungen zu kontrollieren.
Die Zustandserfassung von Abwasserleitungen erfolgt auf dem Grundstück durch eine Inspektion mit einer Kanalkamera.
Die Kamera wird dabei über einen Schacht auf dem Grundstück oder eine Revisionsöffnung im Gebäude in die Leitung eingesetzt.
Je nach technischem System wird sie dann an einem Stab oder einem versteiften Kabel in die Leitungen eingeschoben oder sie kann
die Leitungen mit eigenem Antrieb befahren. Meist werden aber in Grundstücksleitungen geschobene Kameras verwendet.
Eine interessante Ausnahme sind Kameraköpfe mit einem Hydraulikantrieb. Das sind gewissermassen „Kanal-Spüldüsen mit Kameraauge“.
Sie arbeiten sich nach dem Rückstossprinzip durch die Leitung voran und können deutlich längere Reichweiten als geschobene Kameras erreichen.
Diese Systeme bieten ausserdem die Möglichkeit, die Leitungen im gleichen Arbeitsgang zu reinigen und zu inspizieren.
Ist auf dem Grundstück oder vom Gebäude her kein Zugang zu den Leitungen vorhanden (was an sich bereits ein unzulässiger Zustand ist),
so kann eine Satelliten-Kamera vom öffentlichen Hauptkanal aus seitlich in den Hausanschlusskanal und die Grundleitung einfahren.
Auch hier gibt es mechanisch geschobene Systeme und solche mit Spülantrieb.
Eine weitere Option sind Mini-Kameraköpfe, welche im Grundleitungsnetz mittels flexibler "Steuerung/Köpfe" in die Seitenleitungen abbiegen können.
Diese "navigierbaren" Kameraköpfe ermöglichen es mittlerweile, ganze Netze bis in den hintersten Winkel und auch unter der Gebäude-Bodenplatte zu untersuchen.
Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass für das Entwässerungskonzept der Liegenschaft die richtigen Massnahmen definiert werden können.
Die Kameraoptiken liefern hoch auflösende Farbbilder aus der Abwasserleitung und werden von einem mobilen Steuerpult mit Monitor aus überwacht.
Eine Inspektion ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos.
Die Dokumentation besteht in der Regel aus einer Aufzeichnung digitalisierter Bilddaten auf CD/DVD oder USB-Stick.
Zu einer fachgerechten Inspektion gehört neben der Videoaufzeichnung auch eine fotografische Dokumentation der festgestellten Einzelschäden.
Das Bildmaterial sollte eine gute Qualität haben, da dieses als Grundlage für die Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen dient.
Ausserdem sollte der Grundstückseigentümer einen Leitungsplan mit den eingezeichneten und nach einschlägigen Standards bezeichneten Schäden bekommen.
Die Dichtheitsprüfung kann gemäss den geltenden technischen Vorschriften (SIA Norm 190; VSA-Richtlinie Dichtheitsprüfungen)
grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden.
Diese Prüfungen laufen folgendermassen ab: Ein Leitungsabschnitt darf während der Prüfdauer höchstens einen vorgegebenen maximalen Verlust erfahren.
Ist der Verlust höher, ist die Leitung undicht. Bleibt der Verlust unter dem Grenzwert, gilt die Leitung als dicht. Die Prüfdauer berechnet sich anhand
des Rohrdurchmessers und der Prüflänge resp. des Prüfabschnitts.
Es besteht auch die Möglichkeit gesamte Netze mit einer Füllprobe zu prüfen.
In der Regel muss man im Rahmen einer Baueingabe auch den Nachweis erbringen, dass sich die dazugehörende Abwasseranlage im vorschriftsgemässen Zustand befindet.
Ist dies nicht der Fall muss parallel zu den weiteren Arbeiten das Abwassernetz auf Fordermann gebracht werden.
Etliche Gemeinden führen mittlerweile sogenannte koordinierte Zustandserfassungen von privaten Abwasseranlagen aus.
Sollte ihre Liegenschaft davon betroffen sein, werden sie durch die Behörde frühzeitig informiert.
Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zum Austritt von Abwasser ins Erdreich führen und so das Grundwassser verunreinigen. Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt ausserdem häufig Grundwasser ins Schmutz/-Mischabwassernetz ein. Dieses "Fremdwasser" führt zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzen und Abwasseranlagen. Fremdwasser belastet den Gebührenzahler zudem mit erheblichen Kosten.
Erweisen sich Grundstücksentwässerungen bei Kamerauntersuchungen und Dichtheitsprüfungen als schadhaft, müssen diese saniert werden.
Die Sanierung defekter Leitungen und Schächte bedeutet nicht in jedem Falle, dass sie per Baugrube erneuert werden müssen. Es gibt heute eine Reihe "grabenloser" Reparatur- und Sanierungsverfahren, mit denen man Schäden ohne grössere Grabarbeiten beheben kann. Allerdings gilt das nicht für alle Schäden. Gerade bei schwereren Schäden ist ein Neubau oft die bessere, sicherere und/oder einzige Lösung.
Ja. Selbstverständlich ist nach der Sanierung eine erneute Dichtheitsprüfung durchzuführen. Bei der Neuverlegung einer Leitung ist die Bauabnahme gemäss Auflage der Behörde (u.a. Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft) durchzuführen. Bei der Sanierung mit einem grabenlosen Verfahren ist zusätzlich zur Dichtheitsprüfung zwingend auch eine Kanal-TV Abnahme auszuführen.
Es empfiehlt sich auch die private Abwasseranlage periodisch zu unterhalten (Kanalreinigung). Wiederholungsprüfungen sind gemäss der zuständigen Behörde auzuführen.