Schulhäuser Stadt Bern; Zustandsanalysen, Entwässerungskonzepte und/oder Umsetzung von SanierungenStadt Bern, u.a. Schulhäuser Bitzius, Brunnmatt, Rossfeld, Pestalozzi, Munzinger, Steigerhubel, Stöckacker, Gymnasium Neufeld und Sportanlage Schönau |
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Ausgangslage | Im Rahmen von unterschiedlichen Gebäudeumbauten oder Sanierungen sind die Bauherren verpflichtet den vorschriftsgemässen Zustand des privaten Abwassernetzes zu dokumentieren. Die Behörde verlangt den Nachweis der Dichtheit aller Abwasseranlagen. Dazu wird in einem ersten Schritt die gesamte private Kanalisation mittels Kanal-TV-Inspektion überprüft und so dokumentiert. Basierend auf dieser Zustandsuntersuchung kann der bauliche Zustand der Kanäle durch die IPG Gränicher AG beurteilt und die Massnahmenplanung für die Instandstellung der Abwasseranlagen erarbeitet werden. |
Konzept | In diesem Zusammenhang wird in der Regel das Entwässerungskonzept überprüft. Themen wie das Versickern des Regenabwassers werden überprüft.
Bei Gesamterneuerungen ist das Versickern des Regenabwassers gesetzliche Pflicht (sofern am Standort möglich). Allenfalls kann auch eine hydraulische Überprüfung des Netzes erforderlich sein. Nach Erarbeiten des Sanierungsprojekts ist bekannt, welche finanziellen Mittel nötig sind. Diese können vorzugweise zusammen in einem Gesamt-Kredit beschafft werden. Aufgrund der unterschiedlichen Umbauplanen der Liegenschaften kommen verschiedene Sanierungsverfahren zur Anwendung. Bei bestehenden sanierungsbedürftigen Leitungen wird oft das grabenlose Verfahren des Schlauchliners angewendet. Dazu sind aber die nötigen Zugänge zu den bestehenden Abwasserleitungen erforderlich, was wiederum auch Baumeister- oder Sanitärarbeiten bedingt. Auf die Koordination mit weiteren Arbeiten wird sehr grossen Wert gelegt. Nach der Sanierung werden alle Leitungen einer Dichtheitsprüfung nach Norm SIA oder VSA unterzogen umso den Nachweis der Dichtheit zu erbringen. Dies gilt auch für Leitungen, bei welchen keine Sanierungen umgesetzt wurden. Zusammen mit der Dokumentation der Dichtheitsprüfungen ist der Behörde ebenfalls der Revisionsplan abzugeben. |
Presseberichte |
Fazit | Unterschiedliche bauliche Massnahmen an den Gebäuden lösen auch verschiedene Bedürfnisse resp. Auflagen im Zusammenhang mit den Abwasseranlagen aus.
Es ist sinnvoll möglichst früh in der Planung diesem Punkt Beachtung zu schenken. Die Auflagen im Rahmen einer Baubewilligung betreffen in der Regel alle privaten
Abwasserleitungen auf der Parzelle bis hin zum öffentlichen Netz. Eine Sanierung des gesamten Netzes kann sehr schnell mehrere Zehntausende Franken betragen und
ist im Finanzplan vorzusehen. Auftraggeber: - Hochbau Stadt Bern (HSB) - Stadtgrün Bern, Stadt Bern - Immbolien Stadt bern (ISB) - Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) des Kantons Bern |