Koordinierte Sanierung der öffentlichen und privaten AbwasserleitungenOrt: Gewässerschutzbereich Au, Gemeinde Worben |
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Koordinierte Sanierung | Koordinierte Sanierung der öffentlichen und der privaten Abwasseranlagen: Worben im Berner Seeland ist eine ländliche Gemeinde mit rund 2‘400 Einwohnerinnen und Einwohner. Auf Gemeindegebiet befinden sich zwei regionale Trinkwasserfassungen. Zum Schutz der Trinkwasserfassungen und aus Gründen des Gewässerschutzes wurden die öffentlichen und die privaten Entwässerungsanlagen saniert. Die Arbeitsausführung erfolgte koordiniert nach den Vorgaben des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) auf der Grundlage des genehmigten Sanierungskonzepts. |
Konzept und Vorgehen |
Als erste Etappe wurden alle bestehenden Entwässerungsanlagen im Einzugsgebiet der Schutzzonen untersucht und instand gestellt. Alle sanierten Leitungen wurden auf Dichtheit geprüft.
In einer zweiten Etappe wurden die Anlagen des Gewässerschutzbereichs Au bearbeitet. Das Gemeindegebiet wurde in 4 Zonen unterteilt. Diese wurden nacheinander bearbeitet.
Als Erstes erfolgte jeweils die "Zustandserfassung" mittels Kanalfernsehen. Die 2. Phase umfasste die Sanierungen des öffentlichen Netzes koordiniert mit der Sanierung der mangelhaften
Grundstücksentwässerungen. Die 1. Phase wurde vollumfänglich durch die Gemeinde Worben finanziert. Sie hat die Aufnahme des öffentlichen und des privaten Netzes mittels Kanalfernsehen umfasst. Nach erfolgter Aufnahme wurden alle Aufnahmen durch eine Fachperson des Ingenieurbüros IPG Gränicher AG beurteilt und ausgewertet. In der Zustandsanalyse wird pro Leitungsabschnitt entschieden, ob eine Sanierung nötig ist oder nicht. Leitungen mit undichten Stellen müssen saniert werden. Die IPG Gränicher AG erstellt pro Liegenschaft eine Beurteilung mit den entsprechenden Massnahmen und der Kostenschätzung. Diese Unterlagen sind Basis für das Sanierungsprojekt. Für die 2. Phase der Sanierung hat der Liegenschaftsbesitzer die Möglichkeit, die notwendigen Sanierungen koordiniert mit den Massnahmen der Gemeinde und den weiteren betroffenen Liegenschaften ausführen zu lassen. Die Sanierungskosten müssen vom jeweiligen Leitungseigentümer finanziert werden. Mit dem koordinierten Vorgehen werden Synergien gebündelt und somit Kosten reduziert. Den Leitungseigentümern steht es allerdings frei, die Sanierungen auch selbstständig organisieren und ausführen zu lassen. Die Kontrolle erfolgt dabei durch die Behörde. Nach der erfolgreichen Sanierung erhält der Liegenschaftsbesitzer eine Bestätigung der ausgeführten Arbeiten. |
Fazit |
Das koordinierte Verfahren hat sich als sinnvoll und zielführend erwiesen. Die Bau- und Sanierungsarbeiten konnten als Gesamtpaket ausgeschrieben werden.
Synergieeffekte ergaben sich bei der terminlichen Ausführung und bei den Kosten. Die Gemeinde konnte so die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht in vorbildlicher Art wahrnehmen und umsetzen und die Erfordernisse des Grundwasser- und Gewässerschutzes optimal erfüllen. |
Fotos |
Zustandserfassung Schlauchliner eingebaut Baugrube (freigelegte Leitung) Schacht bestehend |