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Koordinierte Sanierung der öffent­lichen und privaten Abwasser­leitungen


Ort: Gewässerschutzbereich Au, Gemeinde Worben


Koordinierte Sanierung Koordinierte Sanierung der öffent­lichen und der privaten Abwasser­anlagen:

Worben im Berner Seeland ist eine ländliche Gemeinde mit rund 2‘400 Ein­wohner­innen und Ein­wohner. Auf Gemeinde­gebiet befinden sich zwei regionale Trink­wasser­fassungen.

Zum Schutz der Trink­wasser­fassungen und aus Gründen des Gewässer­schutzes wurden die öffent­lichen und die privaten Ent­wässerungs­anlagen saniert. Die Arbeits­aus­führung erfolgte koordiniert nach den Vor­gaben des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) auf der Grund­lage des genehmigten Sanierungs­konzepts.
Konzept und Vorgehen Als erste Etappe wurden alle bestehenden Ent­wässerungs­anlagen im Einzugs­gebiet der Schutz­zonen untersucht und instand gestellt. Alle sanierten Leitungen wurden auf Dichtheit geprüft. In einer zweiten Etappe wurden die Anlagen des Gewässer­schutz­bereichs Au bearbeitet. Das Gemeindegebiet wurde in 4 Zonen unterteilt. Diese wurden nacheinander bearbeitet. Als Erstes erfolgte jeweils die "Zustands­erfassung" mittels Kanal­fernsehen. Die 2. Phase umfasste die Sanierungen des öffentlichen Netzes koordiniert mit der Sanierung der mangel­haften Grund­stücks­ent­wässerungen.

Die 1. Phase wurde vollumfänglich durch die Gemeinde Worben finanziert. Sie hat die Aufnahme des öffent­lichen und des privaten Netzes mittels Kanal­fernsehen umfasst. Nach erfolgter Aufnahme wurden alle Aufnahmen durch eine Fachperson des Ingenieurbüros IPG Gränicher AG beurteilt und ausgewertet. In der Zustands­analyse wird pro Leitungs­abschnitt entschieden, ob eine Sanierung nötig ist oder nicht. Leitungen mit undichten Stellen müssen saniert werden. Die IPG Gränicher AG erstellt pro Liegen­schaft eine Beurteilung mit den ent­sprechen­den Massnahmen und der Kosten­schätzung. Diese Unterlagen sind Basis für das Sanierungs­projekt.

Für die 2. Phase der Sanierung hat der Liegen­schafts­besitzer die Möglichkeit, die notwendigen Sanierungen koordiniert mit den Massnahmen der Gemeinde und den weiteren betroffenen Liegen­schaften ausführen zu lassen. Die Sanierungs­kosten müssen vom jeweiligen Leitungs­eigentümer finanziert werden. Mit dem koord­inierten Vorgehen werden Synergien gebündelt und somit Kosten reduziert. Den Leitungs­eigentümern steht es allerdings frei, die Sanierungen auch selbstständig organisieren und ausführen zu lassen. Die Kontrolle erfolgt dabei durch die Behörde. Nach der erfolg­reichen Sanierung erhält der Liegen­schafts­besitzer eine Bestätigung der aus­geführten Arbeiten.

Fazit Das koordinierte Ver­fahren hat sich als sinnvoll und ziel­führend erwiesen. Die Bau- und Sanierungs­arbeiten konnten als Gesamt­paket aus­geschrieben werden. Synergie­effekte ergaben sich bei der termin­lichen Aus­führung und bei den Kosten.

Die Gemeinde konnte so die gesetzlich vor­geschriebene Auf­sichts­pflicht in vor­bildlicher Art wahrnehmen und umsetzen und die Er­forder­nisse des Grund­wasser- und Gewässer­schutzes optimal erfüllen.

Fotos

Zustandserfassung

Schlauchliner eingebaut

Baugrube (freigelegte Leitung)

Schacht bestehend